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Kanzlei für gesellschaftsrecht

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FAQ

Häufige Fragen und Antworten

Telefonisch erreichen Sie unsere Kanzleistandorte in Dortmund und Lüdenscheid jeweils von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09.00 – 12.30 und 13.00 – 17.00 Uhr sowie am Freitag in der Zeit von 9.00 – 13.00. Die jeweiligen Telefonnummern entnehmen Sie bitte weiter oben.

Jederzeit können Sie uns eine Email unter info@riepe-pickard.de schreiben, die wir schnellstmöglich beantworten werden.

Es gibt gemeinnützige Vereine, Stiftungen, GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt). Es handelt sich jeweils um eine Vereinigung von Personen, die sich auf freiwilliger Basis zusammengeschlossen haben, um einen gemeinnützigen Zweck zu verfolgen. Der gemeinnützige Zweck muss im ausdrücklich benannt sein und darf nicht darauf ausgerichtet sein, Gewinne zu erzielen.

Wenn man einen gemeinnützigen Zweck gem. § 52 Abgabenordnung gefunden hat und diesen Zweck näher ausgeführt hat, also mit genauen Themen gefüllt hat, dann benötigt man 7 Personen, um einen Verein zu gründen. Nach der Gründung wird der Verein ins Vereinsregister eingetragen und beim Finanzamt angemeldet. Alles weitere kann in einem persönlichen Gespräch mit Herrn Steuerberater und Rechtsanwalt René Pickard genauer geklärt werden.

Das Gesellschaftsrecht befasst sich grundlegend mit der rechtlichen Organisation von Personenzusammenschlüssen im Privatrecht, die mit dem Ziel gegründet werden, gemeinsame Rechtsgeschäfte zu tätigen. Der grundlegende Typus einer solchen Vereinigung ist die BGB-Gesellschaft, deren Regelungen in § 705 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt sind. Dort heißt es: „Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.“

Gesellschaftsformen lassen sich im Allgemeinen in zwei Hauptgruppen unterteilen:

  • Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft)
  • Körperschaften (z. B. Vereine)

Obwohl das Gesellschaftsrecht als einheitliches Rechtsgebiet betrachtet wird, existiert keine umfassende und einheitliche gesetzliche Regelung. Vielmehr gibt es verschiedene Rechtsquellen, die je nach Art der Gesellschaftsanordnung Anwendung finden. Herr Rechtsanwalt Jörn-Peter Riepe begleitet Sie in juristischen Fragen der Gesellschaftsgründung sowie der Unternehmensnachfolge.

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